Wichtiger Hinweis!
Bei Anzeichen von grippeähnlichen Symptomen wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Hausarzt.
Bitte tragen Sie auf dem Testgelände immer eine med. Mund-Nasen-Maske,
besser eine FFP2 Maske.
Bitte halten Sie beim Testen einen Lichtbildausweis bereit.
Liebe Kunden, wie Sie aus den Medien sicherlich schon mitbekommen haben, ändert sich ab 25.11.2022 die Testverordnung.
Wir sind über einige Neuigkeiten nicht glücklich.
Da wir als beauftragtes Corona-Testzentrum alle Regeln strikt einhalten müssen, hoffen wir auf Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest haben folgende Personen ohne Symptome:
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- Obdachlosenunterkünfte
- Entbindungseinrichtungen
- Tageskliniken
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Dialysezentren
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
- Rehabilitationseinrichtungen
- Krankenhäuser
- Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)
In Bundesländer, in denen keine Quarantänepflicht mehr besteht, ist kein Freitesten mehr möglich! Entfällt ab 16.01.2023!
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.
Ansprüche auf Testung bestehen für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen bis einschließlich 28. Februar 2023.
Eine Bürgertestung mit einem Eigenanteil von 3€ steht laut Vierte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung vom 24.11.2022 ab 25.11.2022 nicht mehr zur Verfügung!
Bei allen kostenlosen Bürgertestungen ist zusätzlich das Formular „Selbstauskunft zur freien Bürgertestung“ ausgefüllt und unterzeichnet abzugeben.
Alle weiteren Personen können für 15€ einen Antigen-Schnelltest mit Zertifikat durchführen lassen.
Das Testzentrum Fürth ist vorübergehend geschlossen.
Termine sind bis maximal 3 Wochen in die Zukunft buchbar!
Termine können bis 1 Stunde vorher kostenfrei storniert werden.